AGB für Coaching, Rituale und Seminare
Angelika Selina Braun
Paul-Robeson-Str. 21; 10439 Berlin, Tel: +49(0)3036463257
StNr.: 31/239/00527
- Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Veranstalterin nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer- Kürzel TN“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem TN schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der TN nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der TN muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
- Vertragsgegenstand
2.1 Die Veranstalterin bietet Coaching, Rituale, Ausbildungen und Seminare an. Diese können von maximal 15 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin unter anderem in ihren Geschäftsräumen, ihrer Internetpräsenz und von sonstig genutzten Medien (wie z.B. Facebook) bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages: Die Veranstalterin bietet ressourcenorientiertes Coaching, Rituale, Ausbildungen und Seminare mit bioenergetisch, spirituellem Schwerpunkt an. Alle Angebote beziehen die Arbeit mit dem Körper und der Bewegung ein und richten sich nach den bioenergetischen Gesetzmäßigkeiten.
- Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt durch die Übermittlung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars auf dem Postweg oder per elektronischer Post zustande. Für Einzelsitzungen ist die elektronische oder fernmündliche Anmeldung ausreichend.
3.2 Jeder TN erhält nach Eingang seines Anmeldeformulars eine schriftliche Bestätigung. Bei fernmündlicher Anmeldung für Einzelsitzungen gilt die Annahme der Anmeldung als Bestätigung.
3.3 Das Anmeldeformular ist verbindlich.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt die Veranstalterin mit der für die TN verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen individuell vereinbarten Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Die Veranstalterin behält sich vor, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Bereits getätigte Ausgaben des TNs (z.B. Hotelbuchungen, Flug- oder Bahntickets) können dem TN nicht zurückerstattet werden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände darlegen kann (z.B. einer zu geringen Teilnehmerzahl) und dem TN ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers für das Ersatzangebot verwendet.
- Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen Preisangaben der Veranstalterin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der TN kann per Barzahlung oder per Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des TNs entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen der Veranstalterin verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
- Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen TN nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der TN den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
5.3 Ein Rücktritt aus dem Vertrag ist unter folgenden Umständen und Richtlinien möglich:
5.4 Bei Absage bis 4 Wochen vor Seminar- oder Ausbildungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 30 EUR erhoben. Bei Absage ab 4 Wochen vor Seminar- oder Ausbildungsbeginn wird eine Ausgleichszahlung von 50% des Seminar- oder Ausbildungspreises erhoben. Ab 2 Wochen vor Seminar- bzw. Ausbildungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 100% des Seminar- oder Ausbildungspreises, wenn kein Ersatzteilnehmer gefunden wird.
5.4 Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt die Veranstalterin die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der TN verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer mündlichen Mahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, den TN von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem TN unbenommen.
6.2 Die Seminarleiterin ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder TN unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Ritual.
6.4 Die TN verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den TN von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Vor der Veranstaltung muss die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden TN von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem TN unbenommen.
6.7 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoor Bereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder TN nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
- Verschwiegenheitspflicht
Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des TNs Stillschweigen zu bewahren.
- Haftung
8.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
- Sonstige Bestimmungen
9.1. Die Teilnahme an den Seminaren der Veranstalterin dient der eigenen Schulung des TNs. Daher ist der TN grundsätzlich nicht berechtigt, ohne die schriftliche Genehmigung der Veranstalterin, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiter zu geben.
9.2. Der TN respektiert den vertraulichen Rahmen der Ausbildung. Daher ist es den Teilnehmern – ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters – nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen.
9.3 Die ausgegebenen Dokumente und Skripte unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht der Veranstalterin. Eine systematische Weitergabe seiner Inhalte durch öffentliche Darstellung oder systematische Unterweisung Dritter ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Inhaberin erlaubt.
9.4 Der TN verpflichtet sich zu Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die im Laufe der Seminare in seine Kenntnis gelangen. Dies betrifft insbesondere alle persönlichen, gesundheitlichen wie auch betrieblichen und geschäftlichen Geheimnisse der Veranstalterin und der anderen TN.