Allgemeine Geschäftsbedingungen
&
Widerrufsrecht

für die Angebote
von Angelika Selina Braun

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, nachfolgend Teilnehmer (TN) genannt, mit

Angelika Selina Braun
c/o COCENTER
Koppoldstr. 1
86551 Aichach

Tel: +49(0)30 364 63 257

nachstehend „Veranstalterin“ genannt.

1.2. Die Rechtsgeschäfte im Sinne dieses Vertrages können persönlich, postalisch, per Messenger, per E-Mail, im Erstgespräch oder über die Webseiten der Veranstalterin zustande kommen.

1.3. Deutsch ist die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information der TN. Diese deutsche Fassung der AGB hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

1.4. Es gelten ausschließlich diese AGB. In besonderen Fällen werden von der Veranstalterin spezielle Teilnahmebedingungen an den TN ausgegeben, die diese AGB ergänzen. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, die der TN verwenden möchte, werden von der Veranstalterin nicht anerkannt. Ausgenommen davon sind Bedingungen, denen die Veranstalterin in ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

2. Anwendbares Recht sowie Verbraucherschutzvorschriften

2.1. Wenn der TN
a) als Unternehmer bestellt,
b) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
c) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union (“EU”) ist
so gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts

2.2. Für den Fall, dass der TN ein Verbraucher i. S. d. §13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der EU hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts. Dabei bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der TN seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

2.3. Verbraucher, im Sinne dieser Regelungen, ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2.4. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser AGB.

2.5. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung.

2.6. Werden bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben, so sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Ein Anspruch auf diese Angebote besteht nicht.

3. Zustandekommen des Vertrages, Zahlungsmodalitäten, Laufzeit der Verträge, Mitgliedschaften und Widerruf

3.1. Vertragsgegenstand
Der Vertrag hat die folgenden Leistungen zum Gegenstand: Einzel-Mentorings, Gruppen-Mentorings, Workshops, Fortbildungen, Live-Events, Retreats (gemeinsam: “Mentorship-Programme”) sowie Online-Kurse oder Mitgliedschaften, nachstehend als „Online-Programme“ bezeichnet. Die obige Aufzählung ist nicht abschließend.

Spezielle Inhalte der Programme erfordern eine zeitlich und mengenmäßig begrenzte Verfügbarkeit (“Ausleihe”) und werden deshalb nur an den TN ausgeliehen. Diese Inhalte werden dem TN im Vorfeld kenntlich gemacht.

Die Angebote im Internet sind unverbindlich. Sie stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

3.2. Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten
a) Die angezeigten, genannten oder schriftlich formulierten Preise sind Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer i.H.v. z.Z. 19%.
b) Jede Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail als Anhang im Format eines PDF-Dokuments an den TN gesendet. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen an die Veranstalterin zu zahlen.
c) Der Zugang zu einem gebuchten Programm wird ausschließlich über einem dem Programmbeginn vorausgehenden Zahlungseingang abhängig gemacht. Mit Eingang der Zahlung bzw. Anzahlung hat der TN einen Anspruch auf die entsprechende Gegenleistung.
d) Beinhaltet ein Programm einen Mitgliederbereich, so erfolgt die Freischaltung zu diesem ebenfalls erst dann, wenn die Zahlung auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen ist. Der TN erhält danach umgehend seine Zugangsdaten zum Mitgliederbereich oder eine Verfahrensbeschreibung zum Erzeugen dieser.
e) Die Mitgliedschaft in einem der Programme berechtigt den TN dazu, monatlich unbegrenzt an den entsprechenden Programminhalten und Leistungen teilzunehmen und die Inhalte zu nutzen. Einige der Leistungen sind jedoch auch im Rahmen der Mitgliedschaft kostenpflichtig und/ oder zeitlich/mengenmäßig in der Verfügbarkeit begrenzt und werden dem TN nur ausgeliehen.
f) Der Mitgliedsbeitrag wird erstmalig bei Buchung fällig und dann weiter fortlaufend jeden Monat. Die Mitgliedschaft ist an den TN gebunden und nicht auf Dritte übertragbar.
g) In manchen Fällen bietet die Veranstalterin Ratenzahlung an. Der Gesamtbetrag aller Raten ist höher im Vergleich zu einer vollständigen Zahlung. Den erhöhten Zahlungsbetrag wird die Veranstalterin dem TN vorzeitig mitteilen. Eine getroffene Ratenzahlungsvereinbarung kann vorzeitig gekündigt werden. Sie ist im Wege einer vorzeitigen Rückzahlung möglich. Der TN hat das Recht, jederzeit die Differenz zur vollständigen Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder insgesamt zu zahlen.
h) Für verspätete Zahlungen fallen sowohl beim Kauf als auch beim Ratenkauf Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei weiterem Verzug kann die Veranstalterin die offene Forderung zur Beitreibung an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro übergeben. In diesem Fall werden dem TN die Kosten für die Inanspruchnahme der Kosteneintreibung entstehen.
i) Hat die Veranstalterin eine Ratenzahlung vereinbart und der TN zahlt nach einer Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist die Veranstalterin berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden. Der zu diesem Zeitpunkt noch offene Gesamtbetrag wird dann sofort zur Zahlung fällig.
j) Der TN ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Veranstalterin ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen.
k) Kündigt der TN ein erteiltes Sepa-Lastschriftmandat ohne rechtlichen Grund, so muss er neben den Bankgebühren für Rücklastschriften auch die anwaltliche Beratung bezahlen. Zudem kann ein solches Vorgehen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
l) Gerät der TN in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist die Veranstalterin berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Die Veranstalterin ist darüberhinaus dazu berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

3.3. Vertragsschluss
a) Buchungen können mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder einem anderen Messenger-Dienst erfolgen.
b) Bei einigen Programmen kann ein vorbereitendes Erstgespräch zwischen der Veranstalterin und dem TN die Grundlage für die Beratungsleistung sein. Dieses kann durch Tätigkeit des TNs per E-Mail, Kontaktformular oder einem Messenger-Dienst mit der Veranstalterin zustanden gekommen sein. Ein Erstgespräch ist in der Regel kostenlos und findet telefonisch oder per Videoanruf statt. Dabei wird geklärt, ob das Angebot der Veranstalterin für den TN passend ist.
c) Für den Vertragsschluss gilt Folgendes:
aa) Angebot: Mit der mündlichen, textlichen oder online-durchgeführten Buchung (Button “Jetzt Kaufen”, siehe unter 3.4) bietet der TN der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
bb) Annahme: Der Vertrag zwischen dem TN und der Veranstalterin kommt zustande mit dem Zugang der Bestätigungs-E-Mail beim TN.

3.4.Zahlungsmöglichkeiten
Dem TN stehen die Zahlung per PayPal, Kreditkarte, Sofort-Zahlung, Vorkasse und SEPA-Lastschrift zur Verfügung. Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Buchung sofort fällig. Eine Ausnahme besteht bei Mitgliedschaften bei denen eine monatliche Zahlung fällig wird. Der TN erhält von der Veranstalterin eine Rechnung per E-Mail. Sollte Ratenzahlung vereinbart sein, so werden in diesem Fall dem TN der Anzahlungsbetrag sowie der weitere Zahlungsplan auf der Rechnung ausgewiesen.
Zahlungsweisen
a) PayPal: Durch Auswählen der Zahlungsart „PayPal“ und der Bestätigung „Jetzt Kaufen“ wird der TN auf die Log-In Seite von PayPal weitergeleitet. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über PayPal zu deren Bedingungen. Anbieter des Dienstes ist PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
b) Visa- oder MasterCard: Durch Auswählen der Zahlungsart „Kreditkarte“ wird der TN dazu aufgefordert seine Kreditkartendaten einzugeben. Mit dem Button „Jetzt kaufen“ wird die Bestellung abgeschlossen.
c) SOFORT: Durch Auswählen der Zahlungsart „SOFORT“ und der Bestätigung „Jetzt Kaufen“ wird der TN auf die Seite der SOFORT GmbH weitergeleitet. Mit der Zahlungsart SOFORT erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München („SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über SOFORT bezahlen zu können, muss der TN über ein für die Teilnahme an SOFORT frei geschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber SOFORT bestätigen. Nähere Informationen zur Zahlungsart SOFORT kann der TN sich im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.
d) Vorkasse: Durch Auswählen von “Vorkasse“ und einem Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ erhält der TN eine Mail von der Veranstalterin mit den Überweisungsdaten.
e) Lastschrift: Der TN trägt seine Kontodaten bei Auswahl der SEPA-Lastschrift ein und bestätigst dies mit dem Button „Jetzt kaufen“. Der Zugang zum Produkt erfolgt dann innerhalb von 6 Tagen nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.
f) Nur die Zahlungsarten unter a), b) und c) ermöglichen es dem TN, die gebuchten Programme mehr oder weniger sofort zuzugreifen. Bei den Zahlungsarten d) und e) muss der Teilnehmer Bearbeitungs- und Banklaufzeiten in Kauf nehmen.
3.5. Einwilligungen
Der TN gibt vor Abschluss der Bestellung mit dem Klick in die jeweiligen Kästchen seine Einwilligung zur
● Speicherung und Verarbeitung seiner Daten
● Zusendung des Newsletters der Veranstalterin
Außerdem wird der TN auf das Gelten dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung hingewiesen.
Abschließend muss er sich damit einverstanden erklären, dass er auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

3.6. Widerrufsrecht für Verbraucher
Als Verbraucher steht dem TN ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Vertrag ist in dem Moment abgeschlossen, in dem der TN die Bestätigungs-E-Mail des Kaufs durch die Veranstalterin erhält. Der TN kann innerhalb von 14 Tagen seinen Kauf kostenfrei widerrufen.

Bei den Mentorship-Programmen gibt es hinsichtlich des Widerrufsrechts folgende Besonderheiten:
a) Wenn der TN ein Mentorship-Programm kauft und die Veranstalterin direkt bzw. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, verzichtet der TN insoweit auf das ihm zustehende Widerrufsrecht.
b) Die Veranstalterin weist VOR Abschluss der Buchung/Bestellung den TN auf sein eingeschränktes Widerrufsrecht hin: „Du verlangst ausdrücklich, dass ich vor Ende der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Leistung beginne. Du verzichtest daher auf dein, dir zustehendes Widerrufsrecht, wenn ich die Leistung vollständig erbringe. Bei einer anteiligen Leistung an dich (als Kunde) innerhalb der Widerrufsfrist steht mir – auch bei einem Widerruf – die Gegenleistung (Bezahlung) für die erbrachte Leistung zu.“

Hat das Mentorship-Programm bereits begonnen und wird die Buchung innerhalb von 14 Tagen widerrufen, so hat der TN nur Anspruch auf eine anteilige Erstattung seiner Kosten. Bereits geleistete Dienste werden dann von der Rückerstattung anteilig abgezogen.

Durch die Natur der Online-Programme verzichtet der TN auf das ihm zustehende Widerrufsrecht. VOR Abschluss der Bestellung erklärt er den Verzicht auf sein Widerrufsrecht „Hiermit verzichte ich auf das mir zustehende Widerrufsrecht von 14 Tagen, damit ich direkt vollständig auf die digitalen Inhalte zugreifen kann.“

3.7. Vertragslaufzeit und Kündigung
a) Die jeweilige Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem gebuchten Angebot. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, der TN hat den gesamten Kaufpreis oder die Miete gezahlt und die Veranstalterin hat die entsprechende Gegenleistung erbracht.

b) Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht vonseiten der Veranstalterin liegt insbesondere dann vor, wenn der TN mehr als zwei Mal mit den Zahlungen in Verzug geraten ist, wenn er vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

4. Details zum Leistungsangebot und Stornierungsbedingungen
4.1. Dauer einer Beratungseinheit sowie Ort des Programmes
a) Die Dauer eines Programms richtet sich nach dem gebuchten Angebot.

b) Das Mentoring findet in der Regel online über einen Videodienst (wie z.B. Zoom) statt. Live-Retreats finden an wechselnden Orten statt.

4.2. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Der Leistungsumfang einzelner Programme der Veranstalterin richtet sich nach dem gebuchten Angebot. Es werden ausschließlich die aufgeführten Leistungen geschuldet. Weitere, zusätzliche Leistungen sind rein freiwillig und es liegt in der Entscheidung der Veranstalterin, auf welche Art und Weise diese zusätzlichen Leistungen erbracht werden.
b) Die Veranstalterin behält sich vor, dem TN bei einzelnen Programmen die Lektionen erst im Laufe der Zeit freizuschalten und nicht direkt beim Kauf. Inwiefern der TN nach Buchung eines jeweiligen Programms Zugang hat, wird diesem auf der zugehörigen Webseite dargelegt.
c) Die Veranstalterin behält sich weiter vor, Programme abzuändern und einzelne Lektionen oder Mentorings zu verschieben oder bei Bedarf ganz abzusagen. In einem solchen Fall besteht vonseiten des TNs jedoch kein Anspruch auf Stornierung des Programms oder Erstattung der geleisteten Zahlungen.
d) Wird ein gebuchter Termin wiederholt vom TN abgesagt, so muss von der Veranstalterin kein weiterer Termin angeboten werden. Dieser Termin verfällt dann. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen und wird ggf. einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.
e) Bricht der TN ein gebuchtes Programm ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen.

4.3. Stornierungen seitens der Veranstalterin
a) Die Veranstalterin ist berechtigt, ein Live-Programm oder Live-Training abzusagen, falls diese kurzfristig erkrankt ist und kein Ersatz gestellt werden kann.
b) Im vorgenannten Fall versucht die Veranstalterin einen Ersatztermin zu finden. Ist dies nicht möglich, wird der Termin mit einer vergleichbaren Leistung ersetzt. Ein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlung besteht nicht.
c) Verhält sich der TN vertragswidrig, indem er gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, so hat die Veranstalterin das Recht, den TN vom Programm auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der TN den Ablauf des Programms stört und es auch nach einer Aufforderung nicht unterlässt, oder wenn der TN sich wiederholt nicht an getroffene Verabredungen (z.B. Terminabsprachen) hält. Dies gilt insbesondere bei übler Nachrede. In diesem Fall werden keine Kosten zurückerstattet.

5. Rechte und Pflichten des TNs

5.1. Zugang zu den Programmen
a) Es handelt sich um einen personenbezogenen und nicht übertragbaren Zugang zu den Programmen. Ein Versand von Waren erfolgt nicht.
b) Die Dauer des Zugriffs auf die Programme ist abhängig von der jeweiligen Laufzeit oder der Dauer der Ausleihe. Sollte einmal keine Laufzeit angegeben sein, endet der Zugang ab Kaufdatum nach 18 Monaten.
c) Die im Zuge der Registrierung versendeten Anmeldedaten (Benutzername, Passwort etc.) sind vom TN geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen.
d) Der TN trägt Sorge dafür, dass der Zugang zu und die Nutzung seiner Benutzerdaten ausschließlich durch ihn erfolgt. Liegen Tatsachen vor, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, ist der TN verpflichtet, dies unverzüglich der Veranstalterin mitzuteilen. Diese nimmt eine Sperrung bzw. Änderung vor, soweit der TN nicht selbst ein neues Passwort vergeben hat.
e) Die Veranstalterin kann den Zugang des TN vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass dieser gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt, verstoßen hat oder wenn die Veranstalterin ein sonstiges berechtigtes, erhebliches Interesse an der Sperrung hat. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird die Veranstalterin die berechtigten Interessen des TN angemessen berücksichtigen.
f) Ein Anspruch auf den Zugang besteht erst nach erfolgter Bezahlung des digitalen Produktes.
g) Hat der TN Fragen zur Nutzung der erworbenen Leistungen oder funktioniert der Zugriff nicht, kann er sich an den Support team@angelikaselinabraun.com wenden.

6. Nutzungsrecht an den digitalen Inhalten oder den Unterlagen aus den Programmen
a) Audio-/ Video- und PDF-Dateien, begleitende E-Mails und sonstige Unterlagen dürfen vom TN nur für die eigene Nutzung abgerufen (Download) und/oder ausgedruckt werden. Nur in diesem Rahmen sind der Download und der Ausdruck von Dateien gestattet. Im Übrigen bleiben alle Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen der Veranstalterin vorbehalten. Das bedeutet, dass die Muster und Unterlagen und auch das vermittelte Wissen Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen – weder kostenlos noch kostenpflichtig. Die Unterlagen sind nicht für den Beratungseinsatz bestimmt.
b) Insbesondere die Anfertigung von Kopien von Dateien oder Ausdrucken für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte oder die sonstige Verwertung für andere als eigene Zwecke , ob entgeltlich oder unentgeltlich, während und auch nach Beendigung bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalterin.
c) Marken und Logos auf den Unterlagen genießen Schutz nach dem Urhebergesetz. Der TN ist verpflichtet, die ihm zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder Kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne der Zustimmung der Veranstalterin erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme.
d) Nutzungsformen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.

7. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des TNs durch elopage
a) Die Veranstalterin nutzt für einen Teil ihrer Produkte zur Bestellabwicklung den Anbieter „elopage“. Die Datenschutzerklärung von elopage kann hier eingesehen werden: https://elopage.com/privacy
b) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt elopage vom TN die folgenden Daten: ● Vor- und Nachname ● Adresse ● E-Mail-Adresse ● bei Unternehmern auch Firmenname und, falls vorhanden, eineUSt-ID Nr. ● Telefon- oder Handynummer
Welche konkreten Daten zwingend erforderlich sind, ergibt sich aus den Pflichtfeldern je nach Produkt.
c) Wenn der TN ein Kundenkonto anlegen möchte, benötigt elopage von diesem die unter Absatz 2 genannten Daten und ein von ihm frei gewähltes Passwort.
d) Die vom TN mitgeteilten Daten verwendet die Veranstalterin ohne vom TN erteilte gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung seiner Bestellung(en), etwa zur richtigen Anschrift im Rechnungs-PDF. Bei der Bezahlung per Überweisung oder per Kreditkarte verwendet elopage die vom TN erteilten Bankverbindungs- oder Kreditkartendaten zur Zahlungsabwicklung. Eine darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten des TN für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung weitergehender Angebote kann bei Elopage ausdrücklich widersprochen werden.
e) Ohne das Einrichten eines Benutzerkontos, speichert elopage die vom TN mitgeteilten Daten nur im Rahmen der steuer- und handelsrechtlichen Pflichten.
f) Bei einer Änderung der persönlichen Adressangaben des TN ist dieser selbst für die Aktualisierung verantwortlich. Die Änderungen können über elopage vorgenommen werden. Dazu nutzt der TN den Bereich des Kundenkontos oder er wendet sich dazu an den Support support@elopage.com.

8. Selber Vorhalten geeigneter IT-Infrastruktur und Software
Der TN ist selbst für die Bereitstellung und Gewährleistung eines Internet-Zugangs (Hardware, Telekommunikations-Anschlüsse, etc.) und der sonstigen zur Nutzung der Onlineangebote der Veranstalterin notwendigen technischen Einrichtungen und Software (insbesondere Browser, PDF-Programme oder Zoom) selber und auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko verantwortlich.

9. Allgemeine Hinweise zu den Angeboten der Veranstalterin
a) Die Zusammenarbeit von TN und Veranstalterin beruht auf Kooperation und Selbstverantwortung.
b) Die Teilnahme an den Angeboten der Veranstalterin setzt eine eigenverantwortliche Lernbereitschaft und Umsetzung voraus. Für diese Prozesse kann die Veranstalterin keinen bestimmten Erfolg versprechen. Leistungskontrollen werden von ihr nicht durchgeführt. Die Veranstalterin ist lediglich Prozessbegleiterin und gibt Hilfestellungen, Muster und Anleitungen. Die Umsetzung und das Treffen von Entscheidungen obliegen alleine dem TN.
c) Für eine fehlerhafte Interpretation der Inhalte oder eine falsche Anwendung haftet die Veranstalterin nicht. Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich in der Umsetzung.
d) Der TN ist für seine physische und psychische Gesundheit sowohl während der Zusammenarbeit als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der TN möglicherweise aufgrund der Programme der Veranstalterin durchgeführt hat, liegen im eigenen Verantwortungsbereich des TN. Wenn beim TN eine psychische Erkrankung vorliegt/ärztlich diagnostiziert wurde, dann ist dieser verpflichtet den Arzt zu fragen, ob die Programme der Veranstalterin für ihn sinnvoll sein können. Die Veranstalterin behält sich vor, das Programm in solchen Fällen abzubrechen.
e) Im Rahmen der beschriebenen Veranstaltungen ist die Veranstalterin, oder ihre vertretungsberechtigte Person, dem TN gegenüber für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
f) Die Teilnahme an genannten Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
g) Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
h) Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der TN verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist der TN verpflichtet, etwaige Beanstandungen unverzüglich der Veranstalterin zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der TN schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
i) Veranstaltungen, insbesondere solche, die im Outdoor-Bereich stattfinden, sind nie ohne ein Restrisiko. Die Veranstalterin trägt keine Haftung. Sofern ein Unfall geschieht und eine Bergung notwendig ist, ist der TN nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

10. Verschwiegenheit und Haftungsregelungen
10.1. Verschwiegenheit
a) Der TN ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die dieser während der Zusammenarbeit über die Art und Weise der Leistungserbringung der Veranstalterin erhält (von dieser entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-how)) und die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, da sie dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der TN, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren.
b) Dies gilt auch für alle Unterlagen, die der TN von der Veranstalterin im Rahmen des Coaching-Programms erhalten hat oder auf die er Zugriff hat.
c) In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für vertrauliche Informationen der anderen Teilnehmer, die der TN im Rahmen des Programms über diese erfährt.
d) Nur nach ausdrücklicher vorheriger Einwilligung durch die Veranstalterin ist der TN berechtigt, über die Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Veranstalterin zu sprechen/ zu schreiben.
c) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wirkt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
d) Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind Informationen, die bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, die unabhängig entwickelt wurden, die bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne das Verschulden des TN öffentlich zugänglich wurden.
e) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.
f) Die Veranstalterin verpflichtet sich, die während der Dauer und auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vom TN Stillschweigen zu bewahren.

10.2. Haftung
a) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Veranstalterin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
aa) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bb) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c) Die sich aus 10.2.b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Veranstalterin nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
d) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht, kann der TN nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Veranstalterin die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
e) Die Veranstalterin haftet nicht für die erfolgreiche Umsetzung der von ihr in Coachings, Seminaren und Beratungen sowie oben genannten Veranstaltungen vermittelten Inhalte. Der Kunde ist für die Implementierung dieser Inhalte selbst verantwortlich. Die Veranstalterin übernimmt keine Garantie dafür, dass die Umsetzung der in Coachings, Seminaren und Beratungen vermittelten Inhalte zum erwünschten Erfolg führt.
f) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Die Veranstalterin haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Angebots.

g) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Erfüllungsgehilfen.

11. Höhere Gewalt
a) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Hurrikan, Feuer, bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignissen, wie Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse wie die unter Absatz 1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt.
b) Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
c) Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne von Absatz 1 sind sich die Vertragsparteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden. Die Leistungen der Veranstalterin werden daher vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare verbleiben für diese Zeit bei der Veranstalterin. Müssten durch den TN noch Zahlungen geleistet werden, so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von diesem zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der TN die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren. Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen. Weitergehende mögliche Schäden trägt jeder für sich.
d) Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind die Vertragsparteien jeweils berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits durch die Veranstalterin erbrachten Leistungen sind vom TN zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von der Veranstalterin zu erstatten. Hat der TN eine Zahlung geleistet, die diesem einen garantierten Platz in einem der Programme sichern sollte, wird diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, dem TN einen Platz zu sichern, durch die Veranstalterin erbracht wurde und unabhängig dafür anfällt, ob das Programm stattfindet oder nicht. Die darüber hinausgehende Programm-Gebühr etc. wird dem TN selbstverständlich erstattet. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jeder weitergehende Schäden (z.B. Hotelbuchungen, Flugbuchungen etc.) selbst.
e) Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Endabrechnung durch die Veranstalterin erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen der Veranstalterin und die geleisteten Zahlungen des TN aufgelistet. Für den Fall, dass der TN noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Endabrechnungserhalt gezahlt werden. Sollte es zu dessen Gunsten eine Gutschrift geben, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jeder trägt die für sich entstandenen Schäden selbst.

14. Änderung dieser AGB
Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassung der Angebote der Veranstalterin, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. Bei wesentlichen Änderungen, die den TN betreffen, ist dieser rechtzeitig über die geplanten Änderungen zu informieren. Der TN hat nach der Information ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist sind diese neuen Regelungen wirksamer Vertragsbestandteil geworden.

15. Schlussbestimmungen
a) Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Vertragsparteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden – wobei E-Mail (Textform) ausreichend ist.
b) Soweit der TN als Verbraucher bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch die Veranstalterin aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Veranstalterin in Berlin.
Für Kaufleute i.S.d. HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand ebenso der Sitz der Veranstalterin in Berlin.
c) Die Veranstalterin weist den TN darauf hin, dass diesem neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zur Verfügung steht. Einzelheiten dazu findet der TN in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr Die Veranstalterin nimmt nicht an dem Streitbeilegungsverfahren teil.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann in dem rechtlich zulässigen Maß anzupassen.